Ohne ‚Lappen‘ hinter Gittern

Lohma. Im letzten Jahr verurteilte das Amtsgericht Weiden einen 35-Jährigen zu 500 Euro Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Diese Strafe bezahlte der Schwarzfahrer nie. Nun ging er den Beamten ins Netz.
Im September 2015 beging ein 35-Jähriger einen ‚Schwarzfahr-Delikt‘. Die Tat handelte ihm vom Amtsgericht Weiden eine Strafe von 500 Euro wegen fahren ohne Fahrerlaubnis ein. Doch er bezahlte das Geld nie. Was folgte, war ein Haftbefehl seitens der Justizbehörde. Jetzt ging der Schwarzfahrer den Beamten ins Netz. Löblich war diesmal zu erwähnen, dass der Gesuchte diesmal nicht mit einem Fahrzeug selbst aktiv am Straßenverkehr teilnahm, sondern in einem Reisebus von Prag nach Amsterdam saß. Doch die diesmalige Einsicht schützt vor Strafe nicht. Die Bundespolizeiinspektion stellte den 35-Jährigen während der Kontrolle des Busses auf der A 6 bei Lohma (Landkreis Neustadt) und vollstreckte den Haftbefehl. Der Delinquent brachte jedoch die fällige Summe nicht auf. Deshalb bleiben ihm 30 Tage in der Weidener Justizvollzugsanstalt nicht erspart.
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