1,5 Tonnen Feuerwerk in Waldsassen sichergestellt

Waldsassen. Grenzpolizisten sicherten 1,5 Tonnen illegaler Feuerwerkskörper, die zwei Männer aus Coburg einführen wollten, und leiteten ein Strafverfahren ein. Die Einfuhr verstößt gegen das Sprengstoffgesetz und kann schwerwiegende Folgen haben.

Foto: Bundespolizei

Am Donnerstagnachmittag wurde in Waldsassen eine große Menge illegaler Feuerwerkskörper sichergestellt. Zwei Männer aus dem Landkreis Coburg sind mit einem VW Crafter aus der Tschechischen Republik eingereist. Bei einer Kontrolle des Fahrzeugs durch die Fahndungsbeamten der Grenzpolizei kam zum Vorschein, was niemand erwartet hatte: Der Kleintransporter war vollständig mit Feuerwerkskörpern beladen.

Strafverfahren wird eingeleitet

Die Beamten stellten mehr als 1,5 Tonnen Pyrotechnik sicher. Ein Strafverfahren gegen die beiden Reisenden wurde eingeleitet. Die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper ist wegen ihrer Gefährlichkeit strafbar. Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Dabei betont die Polizei auch die Risiken, denn immer wieder kommt es zu schweren Verletzungen, sogar bei sachgemäßer Handhabung von pyrotechnischen Gegenständen.

Kosten der Vernichtung trägt der Beschuldigte

Die sichergestellten Feuerwerkskörper werden von einer Fachfirma abgeholt und bis zum Abschluss des Strafverfahrens zwischengelagert. Anschließend werden sie vernichtet. Die entstehenden Kosten, die nicht unerheblich sind, müssen die Beschuldigten tragen.

Was ist erlaubt, was ist verboten?

Von der Polizei wird ein Hinweis gegeben, was in Deutschland beim Umgang mit Feuerwerkskörpern erlaubt ist. Nur Artikel, die eine Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) besitzen und mit einem CE-Kennzeichen sowie einer vierstelligen Registriernummer versehen sind, dürfen eingeführt und verwendet werden.

Fälschungen dieser Kennzeichnungen sind besonders problematisch und für Privatpersonen kaum zu erkennen. Die Polizei legt dar, dass Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 erlaubnisfrei sind, während für die Kategorien F3 und F4 eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis benötigt wird.

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