AWO informiert über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Floß. Beim AWO-Seniorennachmittag ging es um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, worüber Rechtsanwalt Peter Sailer aufklärte. Wichtig ist die rechtliche Gültigkeit und Absprache mit Angehörigen.

Mit einem interessanten Thema befasste sich Rechtsanwalt Peter Sailer beim Flosser Seniorenkreis der AWO. Foto: Fred Lehner.

Der Arbeiterwohlfahrt Ortsverein (AWO) in Floß hat kürzlich einen informativen Nachmittag für Senioren veranstaltet. Im Fokus standen wichtige Themen rund um die Vorsorge für Alter und Krankheit. Besonders im Blickpunkt: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Wichtige Informationen von Experten

Für die Veranstaltung konnte der Rechtsanwalt Peter Sailer aus Flossenbürg gewonnen werden, der zu diesen essenziellen Themen referierte. Seine Ausführungen boten den Teilnehmern wichtige Einblicke und praktische Hinweise zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Erklärungen wie, dass die Abgabe einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung eine durch das Gesetz klar geregelte Freiheit darstellt, gehörten zum Kern seines Vortrags. Sailer betonte, dass solche Erklärungen als „bindende Erklärungen“ über das, was geregelt werden soll, verstanden werden müssen, was die Gesundheit und das Vermögen der Personen einschließt.

Die Anwesenheit prominenter Gäste wie der beiden Bürgermeister a. D. Fred Lehner und Günter Stich sowie des Seniorenbeauftragten Erich Schieder, die alle herzlich begrüßt wurden, unterstrich die Bedeutung der Veranstaltung. Ein interessanter Punkt, der von Sailer hervorgehoben wurde, ist die Notwendigkeit, vor Abgabe solcher Erklärungen stets mit den Angehörigen in Dialog zu treten. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch die bevollmächtigte Person mit ihren Aufgaben einverstanden ist.

Beratung und Gültigkeit der Verträge

Eine weitere Empfehlung des Rechtsanwalts war die Durchführung rechtlicher Prüfungen und Beratungen der abgegebenen Willenserklärungen. Dies soll die Gültigkeit der Vorsorge sicherstellen. Neben der rechtlichen Vorsorge wurde auch die Wichtigkeit einer Bankvollmacht betont, um eventuelle Schwierigkeiten mit Geldinstituten zu vermeiden.

Patientenverfügung und Selbstbestimmung

Ein weiterer zentraler Punkt des Nachmittags war die Patientenverfügung, die vorrangig für den medizinischen Bereich gilt und das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen stärkt. Auch das Thema Sterbehilfe wurde von Sailer angesprochen, das zu regen Diskussionen unter den Teilnehmern führte.

Das rege Interesse und die Diskussionen während und nach dem Vortrag zeigten, dass mit der Wahl des Themas der Nerv der Zeit getroffen wurde, besonders für die Generation der Senioren, für die diese Informationen von besonderer Relevanz sind.

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