Nach Urteil in Tirschenreuth: Jugendtrainer legt Berufung ein

Tirschenreuth/Weiden. Der in Tirschenreuth zu Haft verurteilte Jugendtrainer (25) hat Berufung eingelegt, ebenso die Staatsanwaltschaft. Damit muss erneut verhandelt werden.

Der Ball ist wieder im Spiel: Das Verfahren gegen den Jugendtrainer geht in eine neue Runde. Symbolfoto: Pixabay

Es steht fest: Es wird ein weiteres Gerichtsverfahren gegen einen ehemaligen Fußballtrainer geben. Der 25-Jährige war am 14. Juli am Amtsgericht Tirschenreuth wegen sexueller Übergriffe zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden.

Er hat Berufung eingelegt. Damit muss vor der Berufungskammer am Landgericht Weiden erneut verhandelt werden. Wie Landgerichtssprecher Matthias Bauer bestätigt, wird vor der 2. Strafkammer neu terminiert. Üblicherweise verstreicht bis zu einem neuen Prozess etwa ein halbes Jahr. Den Vorsitz der Berufungskammer wird dann voraussichtlich Dr. Marco Heß, Richter am Landgericht, haben.

Auch höhere Strafe möglich

Auch die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Damit entfällt das sogenannte Verschlechterungsverbot. In der Berufung darf die Strafe grundsätzlich nicht höher ausfallen – außer, die Staatsanwaltschaft geht auch in Berufung. Dann ist auch eine Verschlechterung möglich. Staatsanwalt Matthias Biehler hatte vor dem Schöffengericht in Tirschenreuth auf vier Jahre plädiert.

Das Schöffengericht am Amtsgericht Tirschenreuth unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Markus Fillinger sah die Schuld nach zwei Verhandlungstagen als erwiesen an. Der 25-Jährige habe demnach in den Jahren 2020 bis 2022 drei Spieler (damals 15 und 16) unsittlich berührt. Die B-Jugendspieler hatten bei ihm zu Hause im Bett übernachtet.

In einem Berufungsverfahren muss komplett neu verhandelt werden, auch die Zeugen – die drei Jugendspieler – müssten dann erneut in den Zeugenstand.

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