Mordprozess gegen 15-Jährigen: Klinikpersonal im Zeugenstand
Weiden/Regensburg. Zweiter Verhandlungstag gegen einen 15-Jährigen aus dem Landkreis Neustadt/WN wegen Mordes: Die Jugendkammer am Landgericht Weiden befragt die Ersthelfer im Bezirkskrankenhaus Regensburg (Medbo), Augenzeugen und einen Verletzten.

Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Landgerichtssprecher Florian Bauer informiert dennoch grob über den Ablauf. Am Dienstag nach den Feiertagen waren als Zeugen Beschäftigte der Medbo vorgesehen. Darunter befand sich auch der Lehrer der Schule für Kranke, der verletzt worden war. Wie berichtet hatte der Angeklagte am 26. Oktober 2023 mit einem eingeschmuggelten Fleischermesser auf dem Gelände der Kinder- und Jugendpsychiatrie drei Personen niedergestochen; ein Siebenjähriger starb am Folgetag.
Der Pädagoge (63) war am Tag der Tat das erste Opfer des damals 14-jährigen Patienten gewesen. Der Schüler soll vor der Schultoilette auf den Lehrer gestoßen sein und ihn mit einem Messer niedergestochen haben. Der 63-Jährige hat – ebenso wie die Familie des getöteten Siebenjährigen und ein verletzter Pfleger – Nebenklage erhoben. Er wird im Prozess von Anwalt Michael Haizmann aus Regensburg vertreten. Die Familie des Buben wird von Anwältin Narine Schulz vertreten, der verletzte Pfleger hat sich Anwältin Iris Nickl, beide aus Regensburg, an die Seite geholt.
Weitere Zeugen: behandelnde Ärzte und Polizisten
Weitere Zeugen waren am zweiten Verhandlungstag Beschäftigte des Klinikums, die als Augenzeugen und Ersthelfer vor Ort waren, zudem eine externe Notärztin. Der Täter war nach der Attacke auf den Lehrer in die benachbarte Tagesklinik marschiert, wo er weiter zustach.
„Wir sind mit dem Zeugenprogramm im Zeitplan“, vermeldete Landgerichtssprecher Bauer am Dienstagabend. Der Prozess wird am Mittwoch und Donnerstag sowie nächste Woche (Montag und Dienstag) fortgesetzt. Nächste Zeugen: die behandelnden Ärzte. Der Jugendliche war aus einem gravierenden Grund in der geschlossenen Abteilung der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Regensburg untergebracht: Er hatte Ende 2022 als 13-Jähriger Amokpläne gegen seine Schule geschmiedet.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Taten als Mord sowie versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung qualifiziert. Im Falle einer Verurteilung droht dem 15-Jährigen eine Jugendstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren. Auch eine (isolierte) Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht. Ein Gutachter ging im Vorfeld zwar von einer verminderten Schuldfähigkeit ein (Hintergrund ist eine psychiatrische Erkrankung des Kindes), allerdings nicht von einer aufgehobenen Schuldfähigkeit. Die Aussage des psychiatrischen Sachverständigen steht noch aus; auch diese wird ohne Öffentlichkeit stattfinden.
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