Schwarzenbach ändert Grundsteuersatz: Neue Hebesätze für 2025
Schwarzenbach. Die Grundsteuer wird neu geregelt, mit einem Hebesatz von 180, um Einnahmen von etwa 95.000 Euro zu sichern; es wird Änderungen für Haus- und Grundeigentümer geben.

In Schwarzenbach wird der bisherige Grundsteuersatz auf einen neuen Faktor von 180 vom Hundert ab dem kommenden Jahr angepasst. Dies gab Bürgermeister Thorsten Hallmann während der Dezembersitzung des Gemeinderats bekannt. Diese Änderung zielt darauf ab, ein aufkommensneutrales Grundsteuerrecht zu etablieren, ein politisches Ziel der Staatsregierung. Die bisherigen Hebesätze für die Grundsteuer A (landwirtschaftlicher Grundbesitz) und die Grundsteuer B (bebauten und bebaubaren Flächen) – bisher 365 beziehungsweise 340 vom Hundert – werden daher aufgegeben. Trotz der Umstellung dürften die Einnahmen für die Gemeinde bei etwa 95.000 Euro bleiben, wenngleich sich individuelle Änderungen für Haus- und Grundeigentümer ergeben werden.
Verabschiedung und Neubesetzung im Gemeinderat
Während derselben Sitzung wurde das Ratsmitglied Felix Bauernfeind verabschiedet, der Schwarzenbach verlässt. Als potenzielle Nachfolgerin wurde Gabriele Nomayo genannt, die jedoch noch bezüglich der Annahme des Gemeinderatssitzes befragt werden soll. Ferner genehmigte der Gemeinderat einstimmig den Bau einer Überdachung als Freisitz des gemeindeeigenen Sportheims, ein Projekt des SC Schwarzenbach. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf circa 20.000 Euro, wobei der Sportverein einige Arbeiten in Eigenleistung zu übernehmen plant. Dieses Vorhaben soll zudem für einen Zuschuss aus dem Kleinprojekte-Regionalbudget des Vereins Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) VierStädtedreieck vorgeschlagen werden.
Teilnahme an Haushalt und weitere Projekte
Die Gemeinde Schwarzenbach wird sich mit einem Beitrag von 5.615,63 Euro am Haushalt 2025 des ILE-Vereins beteiligen. Bürgermeister Hallmann informierte außerdem über die bevorstehende Eröffnung des Ausschreibungsverfahrens für den Mehrgenerationentreffpunkt und die Klärung weiterer praktischer sowie rechtlicher Details. Der Gemeinderat nahm den von dem gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegten Prüfbericht über die Jahresrechnung 2023, der keine Beanstandungen enthielt, zur Kenntnis und erteilte einstimmig die Entlastung.
* Diese Felder sind erforderlich.