Bundespolizei stoppt Pyrotechnik-Schmuggel
Waidhaus. Die Bundespolizei stellt in Waldsassen 42 Kilogramm illegal eingeführte Pyrotechnik in einem Auto sicher.

Die Bundespolizei staunte nicht schlecht, als sie den Kofferraum des Autos öffneten. Vollgepackt mit Knallern, Böllern und Raketen – insgesamt 42 Kilogramm. Der junge Mann (20) hatte diese auf einer Einkaufstour in Tschechien erworben. Da ihm die sprengstoffrechtliche Erlaubnis fehlte, war die Einfuhr illegal. Die Polizei stellte die Pyrotechnik sicher und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Am selben Tag wurden in neun weiteren Fällen insgesamt 18 Kilogramm Pyrotechnik beschlagnahmt.
Warnung vor dem Kauf in Tschechien
Die Bundespolizei warnt eindringlich vor dem Kauf von verbotenen und erlaubnispflichtigen Feuerwerkskörpern in Tschechien. Allein in diesem Jahr wurden 233 Strafanzeigen gestellt und 870 Kilogramm Pyrotechnik sichergestellt. Die verlockenden Preise für Böller wie „Salute“ und „La Bomba“ können teuer werden. Viele dieser Produkte sind in Deutschland verboten und können bei falscher Handhabung zu schwersten Verletzungen führen.
Was ist erlaubt, was ist verboten?
In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Diese sind mit einer CE-Kennzeichnung und einer vierstelligen Registriernummer versehen. Feuerwerkskörper ohne diese Kennzeichnung können gefährlich sein. Die Kategorien F3 und F4 sind nur mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zu erwerben, einzuführen und zu benutzen.
Vorsicht vor Fälschungen
Auch zulässige Kategorien wie F1 und F2 sind nicht frei von Risiken. Es kursieren gefälschte Produkte mit BAM- und CE-Kennzeichnungen, die schwer zu erkennen sind. Die Bundespolizei mahnt zur Vorsicht und weist darauf hin, dass bei Feststellungen entsprechender Produkte Strafverfahren eingeleitet werden. Diese können mit empfindlichen Geldstrafen enden.
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