Wegen Fanartikeln im Online-Shop: Verband Sozialer Wettbewerb verklagt Blue Devils
Weiden/Berlin. Der Verband Sozialer Wettbewerb, der schon Cathy Hummels verklagt hat, hat jetzt auch die Blue Devils ins Visier genommen. Ergebnis: Die blauen Teufel haben die Partie gewonnen.

Zumindest in erster Instanz. Wie Richter Josef Hartwig, Vizepräsident des Landgerichts Weiden, bestätigt, hat die Kammer für Handelssachen eine Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin abgewiesen.
Hintergrund: Die Blue Devils Spielbetrieb GmbH hatte gebrandete Fanartikel (Schal, Mütze und Pullover) angeboten, ohne über die Textilfaserzusammensetzung der Kleidungsstücke zu informieren. Das sei ein Verstoß gegen die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung und das Textilkennzeichnungsgesetz. Der VSW forderte im Fall jeder Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro ersatzweise Ordnungshaft des Geschäftsführers. Dagegen wehrte sich die Blue Devils Spielbetriebs GmbH, vertreten durch die Weidener Kanzlei Kröber-Lahovnik.
Verband vertritt auch Lidl und Norma
Die Vorgeschichte: Der VSW hatte die Blue Devils Spielbetriebs GmbH zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Die Weidener gaben eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, allerdings beschränkt auf den Online-Handel. Diese Unterlassungserklärung wurde vom VSW als nicht ausreichend abgelehnt. So gelangte die Klage wegen unlauteren Wettbewerbs zur Verhandlung ans Landgericht Weiden, am Montag, 7. Oktober, war nun der Verkündungstermin.
Die Kammer für Handelssachen wies die Klage ab. Begründung: Richter Hartwig hält den Verband in diesem Fall für nicht klagebefugt. Der VSW vertrete zwar eine Vielzahl von Gewerbetreibenden. Darunter sind aber nur wenige Wettbewerber, die mit Textilien handeln und damit durch das Verhalten des Weidener Eishockeyvereins beeinträchtigt sein könnten. Aus Hartwigs Sicht blieben acht potenzielle Konkurrenzunternehmen übrig, darunter Lidl und Norma, die gelegentlich auch mit Textilien handeln.
Gut möglich ist, dass damit kein Schlusspunkt gesetzt ist. Der Verband Sozialer Wettbewerb scheute in der Vergangenheit den Weg durch die Instanzen nicht. Nächste Station wäre das Oberlandesgericht Nürnberg, dann der Bundesgerichtshof, dann der Europäische Gerichtshof. Inzwischen sind die Trikots, Shirts und Schals mit „100 Prozent Polyester“, „100 Prozent Baumwolle“ etc. ausgezeichnet.
Der Cathy-Hummels-Fall
Rechtsstreitigkeiten mit Cathy Hummels und anderen Influencern gingen bis zum BGH. Im Fall der Ex-Spielergattin ging es um Schleichwerbung. So war beispielsweise das Kind von Cathy Hummels mit einem blauen Steiff-Teddy zu sehen. Der Insta-Post war nicht als Werbung gekennzeichnet. Am Landgericht München und letztlich auch beim BGH gewann Hummels den Fall. Unter anderem mit dieser Begründung: Jedem, der ihren Account ansehe, sei klar, dass dieser nicht rein privat sei, argumentierten die Richter in München. Zitat, sinngemäß: „Eine halbe Million Freunde – das hat kein Mensch.“
Der Verband Sozialer Wettbewerb wirbt auf seiner Homepage damit, seit mehr als 30 Jahren gegen unlauteren Wettbewerb zu kämpfen: „Ein engagierter und mutiger Einsatz für die Lauterkeit in Handel und Gewerbe.“ Abgemahnt wurden in den letzten Jahren beispielsweise gesundheitsbezogene Werbeaussagen („bekömmlich“, „schmerzlindernd“), fehlende Grundpreisangaben („Preis pro 100 Gramm“), gekaufte Rezensionen oder auch fehlerhafte Impressen.
Der VSW finanziert sich durch Einnahmen aus Abmahnungen, Vertragsstrafen und Vergleichszahlen sowie Mitgliedsbeiträge von Gewerbetreibenden.
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