Oberpfälzer klagen gegen Facebook-Mutter Meta
Weiden. Etwa zehn Betroffene verklagen am Landgericht Weiden das Unternehmen Meta. Sie fordern Schadensersatz nach dem gigantischen Datenleck von Facebook.

Am Montag war in einem der Verfahren die Urteilsverkündung durch stellvertretenden Landgerichtspräsidenten Josef Hartwig. Vorweg: Mark Zuckerberg kam nicht. Den Termin am Landgericht Weiden verfolgte am Montag nur der Kläger: ein Bürger aus dem Landkreis Neustadt/WN. Beklagt war die irische Niederlassung der Facebook-Mutter Meta.
Der Oberpfälzer hatte Meta auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt. Hintergrund: 2018 und 2019 waren Daten von Millionen von Facebook-Nutzern im Darknet gelandet. Die „offene Flanke“ waren offenbar die Suchbarkeitseinstellungen. User können selbst bestimmen, ob ihre Angaben öffentlich oder nur von Freunden eingesehen werden können. Bei der Telefonnummer ist allerdings „öffentlich“ voreingestellt, was vielleicht nicht jeder bemerkt.
Lästige Anrufe und dubiose SMS
Beim Kläger war es so, dass er plötzlich jede Menge dubioser Anrufe und SMS bekam. Etwa Werbung für Online-Glücksspiele oder die Aufforderung, die PIN einzugeben. Er ist überzeugt, dass seine Nummer „gescrapt“ (vom Bildschirm „gekratzt“) wurde. Die Daten von 419 Millionen Facebook-Nutzern waren im Frühjahr 2021 im Darknet veröffentlicht worden. Zu sehen waren Nutzername, Geschlecht, Telefonnummer und Facebook-ID.
Also nicht wirklich viel. Das war auch der Grund, warum Richter Hartwig die Klage letztlich abwies. „Was kann man damit schon anstellen?“ Der Schaden sei – abgesehen von einem verständlichen Unwohlsein und lästigen Anrufen – nicht groß. Wer im Internet Daten preisgebe, müsse damit rechnen, dass diese in gewissem Missbrauch missbräuchlich benutzt werden.
Etwa zehn Verfahren am Landgericht Weiden
Etwa zehn solcher Verfahren sind am Landgericht Weiden anhängig, so Hartwig. In bisher allen wurden die Klagen abgewiesen. Revision zum Oberlandesgericht ist noch möglich. Es gibt deutsche Gerichte, die anders entscheiden. Etwa das Landgericht Paderborn, das den Klägern Schadensersatz zugesprochen hat. Die Paderborner Richter machten Meta den Vorwurf, keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen gegen das Scraping getroffen zu haben.
Die Kläger in Weiden wollten keine exorbitanten Summen, ihnen ging es eher ums Prinzip. Die Kläger fordern jeweils um die 1000 Euro. Ganz andere Dimensionen hat jetzt die Strafe, die in dieser Sache von der irischen Datenschutzbehörde gegen Meta verhängt wurde. Für das Datenleck 2018 soll die Facebook-Mutter 265 Millionen Euro zahlen. Sie habe nicht ausreichend verhindert, dass die Datensätze mit persönlichen Informationen von Facebook-Nutzern abgegriffen und veröffentlicht worden seien.
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